WICHTIG: DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STELLEN EINE RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND TK-SOFT DAR. LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES SORGFÄLTIG DURCH.
Mit einer Einzelplatzlizenz darf der Lizenznehmer das Datenverarbeitungsprogramm "Wer wird Fachinformatiker V.3" auf einem Arbeitsplatz nutzen, jedoch nicht weiterverkaufen oder vertreiben. Eine Lizenz ist nicht auf dritte übertragbar.
Vertragsgegenstand
Die Software ist Eigentum der Firma TK-SOFT. Der Software- Endbenutzer- Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vetrag. Bei einem Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für ungültig erklärt werden. Es werden keine geleisteten Zahlungen für erworbene Lizenzen erstattet. Bei Verdacht auf Softwarepiraterie, z.B. unerlaubtes Verkaufen von Lizenzen, behält sich TK-SOFT das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Bei unerlaubten benutzen der Software ohne Lizenz, behält sich TK-SOFT das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Nutzungsumfang
Mit der Bezahlung des Kaufpreises erwerben Sie eine Einzelplatzlizenz zur Nutzung des Datenverarbeitungsprogramms "Wer wird Fachinformatiker V.3".
Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit.
Die Berechtigung zur Nutzung des Datenverarbeitungsprogrammes erstreckt sich jeweils auf einen Arbeitsplatz. Die Berechtigung umfasst weiter die Fertigung einer Sicherungskopie der Original-Datenträger bzw. das Recht, vom Originaldatenträger eine einzige Sicherungs- oder Archivierungskopie zu erstellen.
Lizenzbeschränkungen
Der Lizenznehmer darf die Software oder eine Kopie davon nicht verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen oder Lizenzen in anderer Weise an dritte übertragen. Es besteht keine Berechtigung zur Vervielfältigung des Datenverarbeitungsprogrammes zur gleichzeitigen Nutzung auf mehreren Daten verarbeitenden Geräten. Eine Vervielfältigung der Online-Dokumentation ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers zulässig. Es besteht keine Berechtigung, das Datenverarbeitungsprogramm abzuändern oder zu bearbeiten, mit anderen Programmen zu verbinden. Eine Lizenz kann nicht geteilt werden.
Beschränkte Gewährleistung und Haftung
a) Die Software wird ohne irgendwelche ausdrückliche oder inbegriffene Garantie, außer der bisher genannten geliefert. Ein Anspruch darüber hinaus ist nur nach Ermessen der Firma TK-SOFT möglich. TK-SOFT gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Bedürfnissen entspricht oder die Software unterbrechungs- und fehlerfrei auf Ihrem Computer einsetzbar ist. Die Entwicklung einer solchen Software ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich.
b) Die Gewährleistung ist für Mängel ausgeschlossen, die durch eine Störung der Hardware oder andere Computerprogramme, oder von TK-SOFT nicht erlaubte Veränderung der Software verursacht worden sind. Entstandene Kosten, die TK-SOFT durch eine Fehlerbehandlung entstehen, die nicht aufgrund eines Mangels der Software durchgeführt wurde, sind vom Lizenznehmer zu erstatten, falls dieser seinen Gewährleistungsanspruch grob fahrlässig geltend gemacht hat oder geltend machen wollte.
Datenschutzbestimmung
Sämtliche Daten und Informationen, die während des Bestellvorgangs gesammelt werden, werden von TK-SOFT gespeichert.
Weiterhin werden Daten und Informationen, die während der Anforderung eines Aktivierungscodes gesammelt werden, von TK-SOFT gespeichert und ausgewertet.
Teile dieser Daten werden ausschließlich zur Ausführung der vom Lizenznehmer gewünschten Bestellung an andere Firmen weitergegeben.
Rückgaberecht und Widerrufbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz
Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Eine Rückerstattung des Kaufbetrages ist auch dann nicht mehr möglich, wenn der Freischalt- / Aktivierungscode bereits an Sie gesandt wurde. Anders als bei physikalischen Produkten ist es bei Freischaltcodes möglich, diese beliebig zu duplizieren. Nachdem ein Freischaltcode einmal an Sie gesandt wurde, ist es daher nicht möglich, den Verbleib aller eventueller Kopien nachzuweisen. Diese Regelung ist branchenüblich - alle uns bekannten großen Software-Händler schließen die Rückgabe von entsiegelter Software und Freischalt-/ Aktivierungscodes ebenfalls aus. Ein Freischalt bzw. Aktivierungscode ist unabdingbar für die Nutzung unserer Software und wird auch nur stets mit unseren Softwareprodukten ausgeliefert.